"Generationenvertrag - Riester-Rente: Der Generationenvertrag, ein in der sozialpolitischen Diskussion gängiger Begriff ist in verschiedenen Lexika überraschenderweise nicht aufgeführt. Das Internet bietet umfangreichere Hilfe. Hier eine aus Quellen und eigenen Überlegungen anlässlich der aktuellen Diskussionen zusammengestellte Zusammenfassung:
Bei der bismarckschen Sozialgesetzgebung, die das deutsche Sozialversicherungssystem begründet, konnte von einer heute festzustellenden Umkehrung des Verhältnisses zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern nicht ausgegangen werden. Das zugrundeliegende System konnte jedoch über 100 Jahre als Grundlage einer Entwicklung des deutschen Sozialstaates dienen. Trotz zweier Währungsreformen im Laufe dieser Zeit war es möglich, dass die Arbeitenden den Lebensunterhalt der durch Alter oder Krankheit aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Versicherten sicherstellten. Die Sicherstellung war auf dem Niveau des bisherigen Einkommens der Leistungsempfänger möglich. Wirtschaftliche Katastrophen wie in den 20iger Jahren des letzten Jahrhunderts und nach dem Zweiten Weltkrieg haben die grundlegende Idee und die Wirksamkeit des Generationenvertrages bestätigt.
Die nahezu größtmögliche Versicherungsgemeinschaft aller Arbeitenden, mit Ausnahme der Beamten und der Selbständigen sowie der Geringverdiener, war der Garant für die Zukunftssicherung der Versicherten. Eine weitere Garantie für die Zukunftssicherung war der Verzicht auf eine Vermögensansammlung (mit Ausnahme der Deckungsreserve). Da die gesetzliche Rentenversicherung 'von der Hand in den Mund lebt', war und ist sichergestellt, dass die Zukunftssicherung stets durch 'frisches' Geld und nicht durch 'alterndes' Geld erfolgt. Dieser Verzicht auf Vermögensansammlung zur Zukunftssicherung hatte auch den sinnvollen Effekt, dass mit dem angesammelten Vermögen nicht Zwecke verfolgt werden konnten und können, die nicht im Interesse der Beitragszahler liegen. Die privatrechtlichen Versicherungen sind im Interesse der Erhaltung des Vermögens darauf angewiesen, dieses unter Beachtung gewisser gesetzlicher Vorgaben möglichst gewinnbringend anzulegen. Dadurch ist es möglich, Unternehmen oder Zwecke zu finanzieren, die sich für den einzelnen Versicherungsnehmer negativ auswirken könnten (z.B. könnten aus Versicherungsvermögen Kriege finanziert werden).
Die Beitragszahler der Riester-Rente ermöglichen den verschiedenen Versicherungsunternehmen, sich solchen fragwürdigen Zwecvken zuzuwenden. Der einzelne Beitragszahler ist ganz wesentlich darauf angewiesen, dass das Versicherungsunternehmen das Geld sicher und im Sinne seiner eigenen Zukunftssicherung verwaltet. Eine Kontrollmöglichkeit hat der Beitragszahler nicht. Nicht einmal der nach den gesetzlichen Vorgaben für Versicherungen in Immobilien anzulegende Teil der Rücklagen ist vor Misswirtschaft sicher. Immer wieder werden Versicherungsunternehmen durch Fehleinschätzungen des Wertes und der Gewinnerwartungen bei Immobilienanlagen geschädigt.